Überblick
Was macht der Rat der Stadt?
Der Stadtrat ist die Volksvertretung in Wolfsburg und wird alle fünf Jahre gewählt. Er trifft alle wichtigen Entscheidungen, die unsere Stadt direkt betreffen. Zum Beispiel wo neue Baugebiete entstehen oder wie die Gelder der Stadt verwendet werden sollen.
Der Rat besteht aus 46 Mitgliedern (Sitze) der unterschiedlichen Parteien, die sich zur Wahl stellen. Zurzeit sind das die SPD, CDU, PUG, AfD, GRÜNE und die FDP. Die Arbeit im Stadtrat ist ehrenamtlich. In der Regel haben die Ratsmitglieder eine andere Arbeit.
Da es in Wolfsburg viel zu entscheiden gibt, gibt es verschiedene Fachausschüsse. Das sind Gremien, in denen sich die Mitglieder mit sehr spezifischen Themen auseinandersetzen und dann dem Rat vorschlagen, wie er entscheiden soll. Beispiele für diese Fachausschüsse sind der Jugendhilfeausschuss, der Planungs- und Bauausschuss oder auch der Schulausschuss.
Die Leitung der Stadtverwaltung übernimmt der oder die Oberbürgermeister*in. Wer dieses Amt bekleiden darf, bestimmen die Wolfsburger*innen selbst, anders als beim Amt der Bundeskanzler*in. Neben der Leitung der Stadtverwaltung übernimmt der oder die Oberbürgermeister*in auch die Vertretung der Stadt nach außen bei wichtigen Terminen, im Kontakt zu anderen Städten, zum Land Niedersachsen sowie deutschlandweit oder bei Presseanfragen.
So funktioniert die Wahl
Du bist wahlberechtigt, wenn Du mindestens 16 Jahre alt bist und die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates besitzt. Die Wahlbenachrichtigung ist ein Brief, in dem steht wann, wie und wo Du wählen kannst.
Da neben dem Stadtrat auch die Ortsräte sowie die Oberbürgermeister*in gewählt werden, wirst Du ganz schön viele Stimmzettel bekommen.
Du hast zwei Möglichkeiten, Deine Stimme abzugeben. Entweder Du besuchst ein Wahllokal oder Du beantragst mit der Wahlbenachrichtigung die Briefwahl.
Stimmzettel 1: Wahl des Rates
Auf Deinem Stimmzettel kannst Du drei Kreuze setzen. Es besteht sowohl die Möglichkeit, die Liste einer Partei als auch einzelne Kandidat*innen zu wählen. Du kannst alle drei Kreuze bei einer Liste oder eine*r Kandidat*in setzen oder Dir verschiedene Parteien und Kandidat*innen aussuchen.
Setzt Du mehr als drei Kreuze, ist Dein Stimmzettel ungültig.
Am Ende des Wahlabends wird dann ausgerechnet, wie viele Sitze jede Partei erhält.
Stimmzettel 2: Wahl der Ortsräte
Auf Deinem Stimmzettel kannst Du drei Kreuze setzen. Es besteht sowohl die Möglichkeit, die Liste einer Partei als auch einzelne Kandidat*innen zu wählen. Du kannst alle drei Kreuze bei einer Liste oder eine*r Kandidat*in setzen oder Dir verschiedene Parteien und Kandidat*innen aussuchen.
Setzt Du mehr als drei Kreuze, ist Dein Stimmzettel ungültig.
Am Ende des Wahlabends wird dann ausgerechnet, wie viele Sitze jede Partei erhält.
Stimmzettel 3: Oberbürgermeister*innenwahl
Auf Deinem Stimmzettel kannst du nur ein einziges Kreuz setzen. Du musst dich für eine*n der Bewerber*innen entscheiden.
Setzt Du mehr als ein Kreuz, ist Dein Stimmzettel ungültig.